Gebührenpreisblatt
Version fees-2026-10-01-v1
1 Gebührenübersicht
Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2 Berechnungsformel
Die Netto-Plattformprovision besteht aus den folgenden beiden Bestandteilen:
- Spread-Komponente
- 15 % × max. (Zuschlagswert − Mindestpreiswert, 0 EUR)
- Zuschlagswert-Komponente
- 3 % × Zuschlagswert
- Netto-Plattformprovision
- Spread-Komponente + Zuschlagswert-Komponente
Zuschlagswert = zugeteilte Menge in Gramm × Zuschlagspreis je Gramm.
Mindestpreiswert = zugeteilte Menge in Gramm × vertraulicher Mindestpreis je Gramm.
3 Berechnungsbeispiel
- Zuteilung
- 1.000 g
- Mindestpreis
- 6,00 EUR/g
- Zuschlagspreis
- 7,00 EUR/g
- Zuschlagswert
- 7.000,00 EUR
- 15 % der positiven Preisdifferenz
- 150,00 EUR
- 3 % des Zuschlagswerts
- 210,00 EUR
- Netto-Plattformprovision
- 360,00 EUR
Auf die Netto-Plattformprovision wird die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben.
4 Entstehung und Abrechnung
Der Gebührenanspruch entsteht mit dem automatischen Zuschlag und dem gleichzeitigen Zustandekommen des Warenkaufvertrags. t3rp rechnet die Provision monatlich gegenüber dem Großhändler ab. Das Zahlungsziel der Plattformrechnung beträgt 14 Kalendertage ab Rechnungsdatum.
5 Korrekturen
Wird ein Auftrag aufgrund eines dokumentierten technischen Annullierungs- oder Vertragsaufhebungsprozesses wirksam aufgehoben, wird die zugehörige Plattformgebühr storniert oder gutgeschrieben. Die Abwicklung des Warenkaufpreises bleibt davon getrennt.
6 Vertragsgrundlage, Versionierung und Zustimmung
Dieses Gebührenpreisblatt ist gemäß § 12 der AGB Bestandteil der Vertragsgrundlagen. Die bei Zustimmung geltende Fassung wird mit Inhalt, Versionsnummer, Zeitstempel und Prüfsumme unveränderbar archiviert. Eine geänderte Gebührenregelung gilt erst nach ausdrücklicher Zustimmung und nicht rückwirkend für bereits erteilte Zuschläge.
Gültig ab 1. Oktober 2026