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Plattformnutzungsvertrag & AGB

Vertragsgrundlage zwischen der t3rp GmbH und teilnehmenden Apotheken beziehungsweise Großhändlern

GEMEINSAME VERTRAGSGRUNDLAGEEin Vertrag – klare Rollen

Der Plattformnutzungsvertrag regelt die Nutzung von MedCanDeals. Der Warenkaufvertrag entsteht dagegen ausschließlich zwischen Großhändler und Apotheke.

Großhandel§ 5Apotheke§ 16Auktion§ 7Neutralität§ 7aAudit§ 7aGebühren§ 12

§ 1 Betreiber, Geltungsbereich und Nutzerkreis

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(1) Betreiberin der unter der Bezeichnung „MedCanDeals“ betriebenen digitalen B2B-Auktionsplattform („Plattform“) ist die

t3rp GmbH
Katharinenstr. 26

55124 Mainz · Deutschland

Handelsregister: Amtsgericht Mainz, HRB 53814

Vertreten durch den Geschäftsführer Tilman Peter Nagel

E-Mail: service@medcandeals.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE456143896

nachfolgend „t3rp“ oder „Plattformbetreiberin“.

(2) Dieser Plattformnutzungsvertrag einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der rollenspezifischen Bedingungen, der Auktionsregeln und des jeweils ausdrücklich akzeptierten Gebührenpreisblatts regelt das Vertragsverhältnis zwischen t3rp und den registrierten gewerblichen Nutzern der Plattform. Er kommt mit der elektronisch protokollierten Zustimmung und der Freischaltung des Unternehmenskontos zustande.

(3) MedCanDeals ist eine ausschließlich auf den deutschen Markt ausgerichtete B2B-Plattform für den Handel zwischen berechtigten Unternehmen mit Cannabis zu medizinischen Zwecken.

(4) Als Verkäufer werden ausschließlich pharmazeutische Großhändler zugelassen, die über eine für die konkrete Betriebsstätte und Tätigkeit gültige Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG sowie sämtliche weiteren erforderlichen gesetzlichen und behördlichen Erlaubnisse verfügen.

(5) Als Käufer werden ausschließlich in Deutschland zum Betrieb berechtigte Apotheken zugelassen.

(6) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung der Plattform ausgeschlossen. Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer und entsprechend berechtigte Einrichtungen.

§ 2 Gegenstand der Plattform und Stellung von t3rp

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(1) t3rp stellt mit MedCanDeals eine technische digitale Infrastruktur zur Verfügung, über die zugelassene Verkäufer Angebote für Cannabis zu medizinischen Zwecken einstellen und deutsche Apotheken im Rahmen eines elektronischen Auktionsverfahrens verbindliche Gebote auf diese Angebote abgeben können.

(2) t3rp ist weder Verkäufer noch Käufer der über MedCanDeals angebotenen Waren. Der jeweilige Kaufvertrag über die Ware kommt ausschließlich zwischen dem Verkäufer und der den Zuschlag erhaltenden Apotheke zustande.

(3) t3rp wird nicht Eigentümerin oder Besitzerin der über die Plattform gehandelten Ware.

(4) t3rp übernimmt insbesondere nicht:

a) Herstellung oder Verarbeitung der Ware;

b) Einfuhr oder Ausfuhr der Ware;

c) Lagerung der Ware;

d) Besitz oder tatsächliche Verfügungsgewalt über die Ware;

e) Kommissionierung oder Versand der Ware;

f) Beauftragung des Transports;

g) Qualitätskontrolle oder pharmazeutische Freigabe der Ware;

h) Rückruf oder Bearbeitung von Produktbeanstandungen in eigener Verantwortung.

(5) Die physische Lieferung der Ware erfolgt unmittelbar vom jeweiligen Verkäufer bzw. dem von diesem beauftragten und hierzu berechtigten Dienstleister an die kaufende Apotheke.

(6) Die Bereitstellung des Auktionsmechanismus, die technische Ermittlung des erfolgreichen Gebots, die Dokumentation des Auktionsergebnisses sowie die technische Einbindung der Zahlungsabwicklung begründen für sich genommen keine Stellung von t3rp als Verkäufer, Käufer oder Eigentümer der Ware.

(7) t3rp gibt keine eigenen Erklärungen hinsichtlich der pharmazeutischen Qualität oder Verkehrsfähigkeit der angebotenen Produkte ab, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.

(8) t3rp dokumentiert die regulatorische Einordnung der Plattformtätigkeit. Soweit sie als Arzneimittelvermittlung im Sinne des § 52c AMG einzuordnen ist, darf diese Tätigkeit erst nach der erforderlichen Anzeige beziehungsweise Registrierung und unter Beachtung der hierfür geltenden Anforderungen ausgeübt werden. Der aktuelle behördliche Status wird im Administrationsbereich nachweisbar geführt.

§ 3 Regulatorische Eigenverantwortung der Nutzer

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(1) Jeder Nutzer ist dafür verantwortlich, sämtliche für seine konkrete Tätigkeit erforderlichen gesetzlichen, regulatorischen und behördlichen Voraussetzungen jederzeit zu erfüllen.

(2) Verkäufer dürfen Cannabis zu medizinischen Zwecken ausschließlich anbieten und veräußern, soweit sie hierzu insbesondere nach dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG), dem Arzneimittelgesetz (AMG) und den sonstigen einschlägigen Vorschriften berechtigt sind.

(3) Käufer müssen während ihrer gesamten Nutzung von MedCanDeals über eine gültige Apothekenbetriebserlaubnis verfügen und zum Erwerb der jeweiligen Produkte berechtigt sein.

(4) Die Freischaltung eines Nutzers durch t3rp stellt keine Garantie dafür dar, dass sämtliche Voraussetzungen für jede konkrete Transaktion erfüllt sind.

(5) Die Nutzer bleiben insbesondere selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob eine konkrete Transaktion innerhalb des sachlichen und räumlichen Umfangs ihrer jeweiligen Erlaubnisse zulässig ist.

§ 4 Registrierung und Verifizierung

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(1) Voraussetzung für die Nutzung von MedCanDeals ist die Registrierung und Freischaltung durch t3rp.

(2) Nutzer sind verpflichtet, sämtliche im Rahmen der Registrierung und späterer Überprüfungen angeforderten Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und aktuell zur Verfügung zu stellen.

(3) Bei Verkäufern prüft t3rp vor Freischaltung die für die vorgesehene Tätigkeit erforderlichen Unternehmens- und Erlaubnisnachweise nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften des Arzneimittelrechts und des MedCanG.

Hierzu können insbesondere gehören:

a) Unternehmens- und Handelsregisterdaten;

b) Nachweise der Vertretungsberechtigung;

c) erforderliche arzneimittelrechtliche Erlaubnisse;

d) erforderliche Erlaubnisse nach dem MedCanG;

e) weitere für die jeweilige Tätigkeit gesetzlich erforderliche Nachweise.

(4) Bei Käufern prüft t3rp insbesondere das Vorliegen einer gültigen deutschen Apothekenbetriebserlaubnis.

(5) t3rp ist berechtigt, die Vorlage aktualisierter Dokumente zu verlangen und Verifizierungen zu wiederholen.

(6) Nutzer müssen t3rp unverzüglich informieren, wenn eine relevante Erlaubnis oder Genehmigung eingeschränkt, ausgesetzt, widerrufen, zurückgenommen oder anderweitig unwirksam wird.

(7) t3rp ist berechtigt, die Plattformnutzung bis zum Abschluss erforderlicher Prüfungen einzuschränken.

§ 5 Besondere Bedingungen für Verkäufer und Großhändler

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(1) Der Verkäufer trägt die alleinige Verantwortung für die von ihm auf MedCanDeals eingestellten Angebote und die von ihm gelieferten Produkte.

(2) Der Verkäufer gewährleistet im Verhältnis zum Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen und vereinbarten Bestimmungen insbesondere, dass:

a) er zum Angebot und zur Veräußerung der Ware berechtigt ist;

b) sämtliche erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen bestehen;

c) die Ware den einschlägigen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen entspricht;

d) sämtliche Produktinformationen richtig und vollständig sind;

e) die erforderlichen Analyse- und Qualitätsdokumente zur Verfügung stehen;

f) die angebotene Ware ordnungsgemäß freigegeben und verkehrsfähig ist;

g) die Ware nicht kontaminiert, verfälscht oder falsch deklariert ist;

h) erforderliche Lagerungs- und Transportbedingungen eingehalten werden.

(3) Der Verkäufer ist insbesondere verantwortlich für Angaben zu:

Produkt und Darreichungsform,

Hersteller,

Herkunft,

Charge,

Wirkstoffgehalt,

Haltbarkeit,

Analyseergebnissen,

Lagerbedingungen,

Produktstatus und

sonstigen regulatorisch erforderlichen Produktinformationen.

(4) Der Verkäufer darf keine Produkte einstellen, hinsichtlich derer ein behördliches Vertriebsverbot, ein relevanter Rückruf oder eine sonstige Untersagung besteht.

§ 6 Analysezertifikate und Produktinformationen

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(1) Verkäufer können im Zusammenhang mit ihren Angeboten Analysezertifikate, Chargendokumente und weitere Produktinformationen über MedCanDeals bereitstellen.

(2) t3rp stellt diese Dokumente ausschließlich technisch zur Verfügung.

(3) t3rp führt keine eigene pharmazeutische, analytische oder inhaltliche Prüfung der Analysezertifikate durch.

(4) Die Darstellung eines Analysezertifikats oder sonstigen Produktdokuments auf MedCanDeals bedeutet insbesondere nicht, dass t3rp:

a) dessen Echtheit bestätigt;

b) die Analyseergebnisse überprüft hat;

c) die Identität der analysierten Charge mit der angebotenen Ware bestätigt;

d) die Verkehrsfähigkeit der Ware bestätigt oder

e) eine Beschaffenheitsgarantie übernimmt.

(5) Die Verantwortung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuordnung der bereitgestellten Dokumente trägt der jeweilige Verkäufer.

§ 7 Auktionsverfahren und Vertragsschluss

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(1) Mit der losbezogenen Freigabe bestätigt der Verkäufer die vollständig angezeigten Produkt-, Mengen-, Preis-, Liefer- und Zahlungsbedingungen und gibt ein verbindliches, bis zum veröffentlichten Auktionsende befristetes Angebot zum Abschluss von Warenkaufverträgen über die nach dem Zuteilungsmechanismus entfallenden Teilmengen ab. Erklärung und Angebotsschnappschuss werden versioniert und unveränderbar protokolliert.

(2) Apotheken nehmen dieses Angebot durch ihr verbindliches Gebot unter der aufschiebenden Bedingung an, dass ihnen das System bei Auktionsende eine Menge zuteilt. Das persönliche Maximalgebot bleibt gegenüber anderen Teilnehmern und dem Verkäufer verdeckt.

(3) Mit dem festen Auktionsende und der automatisierten Zuteilung kommt der jeweilige Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Apotheke unmittelbar über die zugeteilte Menge und zum ermittelten Preis zustande. Die Zuschlagsbestätigung dokumentiert den Vertragsschluss; eine nachträgliche Annahme oder Ablehnung durch den Verkäufer ist ausgeschlossen.

(4) Höhere Gebote werden zuerst bedient. Bei gleichem Preis hat das Gebot mit dem früheren serverseitigen Eingangszeitstempel Vorrang. Teilzuteilungen sind zulässig. Gebote können nicht zurückgenommen, Wunschmenge und Maximalgebot jedoch bis zum Auktionsende verbindlich angepasst werden.

(5) Auktionen laufen ausschließlich bis zum veröffentlichten Endzeitpunkt. Eine vorzeitige Beendigung und eine automatische Verlängerung sind ausgeschlossen. Bei einer erheblichen technischen Störung kann t3rp die Auktion nach dem dokumentierten Störungs- und Annullierungsverfahren aussetzen, fortsetzen oder annullieren. Alle Beteiligten werden informiert; bei einer Annullierung entfallen oder werden bereits gebuchte Plattformgebühren korrigiert.

§ 7a Neutralität, Interessenkonflikte, Produktkategorien und Audit

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(1) t3rp betreibt den Auktions- und Zuteilungsmechanismus gegenüber zugelassenen Teilnehmern neutral. Teilnehmer, Angebote oder Produkte dürfen weder bevorzugt noch benachteiligt werden, soweit sich eine unterschiedliche Behandlung nicht aus diesen AGB, den Auktionsregeln, gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen oder vorab veröffentlichten sachlichen Kriterien ergibt.

(2) Entgeltliche Werbung, Sondervereinbarungen, Provisionshöhe, gesellschaftsrechtliche, wirtschaftliche oder persönliche Verbindungen zu einem Teilnehmer sowie sonstige sachfremde Erwägungen haben keinen Einfluss auf Rangfolge, Zuteilung oder Zuschlag. Bezahlte oder redaktionell hervorgehobene Inhalte sind als solche zu kennzeichnen und von der Auktionsrangfolge zu trennen.

(3) Produktkategorien und Auktionssegmente werden anhand einheitlicher, sachlicher und vorab bestimmter Kriterien gebildet. Maßgeblich können insbesondere Verkehrsfähigkeit, Produktart und Darreichungsform, erforderliche Produktkennungen, Charge, Haltbarkeit beziehungsweise Mindestrestlaufzeit, Lager- und Transportanforderungen, verfügbare Menge, Lieferbedingungen sowie die Vollständigkeit erforderlicher Nachweise sein. Die für die Einordnung maßgeblichen Kriterien werden dem Verkäufer vor der verbindlichen Freigabe angezeigt. Änderungen gelten nur für zukünftige Angebote und werden versioniert dokumentiert.

(4) Rangfolge und Zuteilung richten sich ausschließlich nach dem vorab festgelegten Auktionsmechanismus. Maßgeblich sind insbesondere wirksamer Gebotspreis, serverseitiger Eingangszeitstempel, Wunschmenge, verfügbare Menge und Erreichen des vertraulichen Mindestpreises. Ein manueller Ermessenszuschlag ist ausgeschlossen.

(5) Organmitglieder, Beschäftigte, Administratoren und von t3rp eingesetzte Dritte müssen tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte unverzüglich intern offenlegen. Betroffene Personen dürfen an Freischaltungs-, Kategorisierungs-, Ranking-, Zuteilungs-, Beschwerde- oder Auditentscheidungen zum betroffenen Vorgang nicht mitwirken. Offenlegung, Enthaltung, Vertretung und Abschluss der Prüfung werden nachvollziehbar dokumentiert; erforderlichenfalls werden technische Zugriffsrechte beschränkt.

(6) Die bei einer Auktion verwendete Regel- und Softwareversion, die zuteilungsrelevanten Eingabedaten, serverseitigen Zeitstempel, das berechnete Ergebnis sowie administrative Änderungen und Eingriffe werden in einem Auditprotokoll nachvollziehbar dokumentiert. t3rp prüft die Funktionsweise des Ranking- und Zuteilungsmechanismus regelmäßig risikobasiert sowie anlassbezogen bei Abweichungen, Beschwerden, technischen Störungen oder Manipulationsverdacht.

(7) Eine manuelle nachträgliche Änderung einer Rangfolge oder Zuteilung ist ausgeschlossen. Erforderliche technische Korrekturen oder Annullierungen erfolgen ausschließlich nach dem dokumentierten Störungs- und Annullierungsverfahren. Anlass, Prüfschritte, verantwortliche Person, Auswirkungen und Beteiligteninformation werden im Auditprotokoll festgehalten.

(8) Ein unmittelbar betroffener Teilnehmer kann eine Überprüfung seines Auktionsergebnisses verlangen. t3rp stellt eine nachvollziehbare Erläuterung der angewandten Kriterien und des Ergebnisses bereit, soweit dadurch keine Geschäftsgeheimnisse, personenbezogenen Daten oder vertraulichen Gebotsdaten anderer Teilnehmer offengelegt werden. Festgestellte Fehler werden nach dem Störungs- und Annullierungsverfahren behandelt.

(9) Auditdaten werden nach Maßgabe der gesetzlichen Aufbewahrungs-, Nachweis- und Verjährungsfristen gegen unbefugte Veränderung und Zugriff geschützt aufbewahrt. Gesetzliche Auskunfts- und Vorlagepflichten gegenüber zuständigen Behörden bleiben unberührt.

§ 8 Kaufvertrag, Lieferung, GDP, Gefahr und Eigentum

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(1) Der Warenkaufvertrag besteht ausschließlich zwischen Verkäufer und Käufer. t3rp wird nicht Vertragspartei des Warenkaufs.

(2) Der Verkäufer organisiert die Lieferung und bleibt bis zur dokumentierten Übergabe an die Apotheke für eine den vereinbarten Lager- und Transportbedingungen sowie den jeweils anwendbaren GDP-Anforderungen entsprechende Beförderung verantwortlich. Er setzt geeignete und berechtigte Transportdienstleister ein und dokumentiert Versanddienstleister, Sendungsnummer, Versanddatum und die GDP-konforme Übergabe.

(3) Versandkosten und sonstige Lieferkonditionen ergeben sich abschließend aus den vor Gebotsabgabe angezeigten losbezogenen Bedingungen. Nachträgliche einseitige Änderungen sind ausgeschlossen.

(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht erst mit der dokumentierten körperlichen Übergabe an die Apotheke oder eine von ihr zur Annahme berechtigte Person über. Die Apotheke bestätigt den Wareneingang und vermerkt erkennbare Schäden, Temperaturabweichungen oder sonstige Vorbehalte unverzüglich im Plattformworkflow.

(5) Das Eigentum an der Ware geht erst nach dokumentierter körperlicher Übergabe und vollständiger Zahlung des Warenkaufpreises an den Käufer über. Bis beide Voraussetzungen erfüllt sind, bleibt die Ware unter einfachem Eigentumsvorbehalt des Verkäufers, soweit zwingendes Recht oder eine ausdrücklich angezeigte abweichende Individualvereinbarung nicht entgegensteht.

(6) Reklamations-, Rückruf- und gesetzliche Dokumentationspflichten der Vertragsparteien bleiben unberührt.

§ 9 Lieferung und Transport

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(1) Die Organisation und Beauftragung des Transports obliegt ausschließlich dem Verkäufer.

(2) t3rp beauftragt keinen Transporteur und übernimmt keine physische Kontrolle über die Ware.

(3) Besitz und tatsächliche Verfügungsgewalt über die Ware verbleiben bis zum jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Übergang nach den zwischen Verkäufer und Käufer geltenden Vereinbarungen beim Verkäufer bzw. bei den von ihm beauftragten Personen.

(4) Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass Transport und Lieferung den einschlägigen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen entsprechen.

(5) t3rp übernimmt keine Verantwortung für Lieferverzögerungen, Transportschäden, Temperaturabweichungen, Verlust oder sonstige während des Transports eintretende Ereignisse, soweit t3rp diese nicht selbst zu vertreten hat.

§ 10 Warenkaufpreis und Zahlungsweg

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(1) Sämtliche auf MedCanDeals angezeigten Gebote, Zuschlagspreise und Warenwerte sind Nettopreise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird vom Verkäufer auf der Warenrechnung gesondert ausgewiesen, soweit sie anfällt.

(2) Der Verkäufer stellt der kaufenden Apotheke die Warenrechnung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Warenkaufpreis ist von der Apotheke unmittelbar an den Verkäufer zu zahlen. Die vor Gebotsabgabe am Produkt ausgewiesenen Zahlungsbedingungen, insbesondere das Zahlungsziel, werden mit dem Zuschlag Bestandteil des Warenkaufvertrags.

(3) t3rp nimmt den Warenkaufpreis nicht entgegen, verwahrt ihn nicht und leitet ihn nicht an den Verkäufer weiter. t3rp erbringt im Zusammenhang mit dem Warenkaufpreis keine Zahlungsdienste.

(4) Die Abrechnung und Zahlung der Plattformprovision zwischen t3rp und dem provisionspflichtigen Nutzer erfolgt hiervon getrennt. Hierfür kann t3rp einen externen Zahlungsdienstleister einsetzen.

(5) Für einen solchen Zahlungsdienst können ergänzend dessen Vertrags- und Nutzungsbedingungen gelten. Nutzer müssen die hierfür erforderlichen Identitäts-, Unternehmens-, Bank- und Complianceangaben vollständig und wahrheitsgemäß bereitstellen.

(6) Der Verkäufer erfasst Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und Fälligkeit im Auftragsworkflow. Die Apotheke kann die Zahlung unter Angabe des Zahlungsdatums und einer Zahlungsreferenz melden. Der Verkäufer bestätigt den vollständigen Zahlungseingang. Diese Plattformangaben dienen der gemeinsamen Dokumentation und ersetzen weder die Warenrechnung noch den Kontoauszug oder gesetzliche Buchführungsnachweise.

(7) Nach Eintritt der Fälligkeit kann der Verkäufer über die Plattform eine dokumentierte Zahlungserinnerung auslösen. Gesetzliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Verzugs richten sich nach den anwendbaren Vorschriften und dem Warenkaufvertrag. t3rp wird weder Gläubigerin des Warenkaufpreises noch Inkassodienstleisterin.

(8) Bis zur Bestätigung des vollständigen Zahlungseingangs und des Wareneingangs wird der Eigentumsstatus als „Eigentum beim Verkäufer vorbehalten“ geführt. Sobald beide Voraussetzungen dokumentiert sind, weist die Plattform den nach der vereinbarten Eigentumsvorbehaltsregel eintretenden Eigentumsübergang aus.

(9) Gesetzlich zwingende Pflichten von t3rp bleiben unberührt.

§ 11 KYC, KYB, Geldwäsche- und Sanktionsprüfungen

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(1) Nutzer sind verpflichtet, an den für die Plattform und Zahlungsabwicklung erforderlichen KYC-, KYB-, Identitäts- und Complianceprüfungen mitzuwirken.

(2) Dies umfasst insbesondere, soweit erforderlich:

a) Identität und Unternehmensdaten;

b) Vertretungsberechtigte;

c) wirtschaftlich Berechtigte;

d) Eigentums- und Kontrollstrukturen;

e) Bankverbindungen;

f) regulatorische Erlaubnisse und

g) weitere gesetzlich erforderliche Informationen.

(3) t3rp kann hierfür externe Identifizierungs-, Compliance- und Zahlungsdienstleister einsetzen.

(4) t3rp ist berechtigt, die Nutzung der Plattform oder einzelne Transaktionen bis zum Abschluss erforderlicher Prüfungen einzuschränken oder auszusetzen.

(5) t3rp ist ferner berechtigt, Transaktionen im gesetzlich zulässigen Umfang zu blockieren oder Nutzer zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionsverstöße, Identitätsmissbrauch oder sonstige erhebliche Rechtsverstöße bestehen.

(6) Die Durchführung von Prüfungen durch t3rp oder einen Dienstleister entbindet einen Nutzer nicht von seinen eigenen gesetzlichen Compliancepflichten.

§ 12 Plattformprovision und Gebührenpreisblatt

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BESTANDTEIL DER VERTRAGSGRUNDLAGENGebührenpreisblattVersion fees-2026-10-01-v1 · gültig ab 1. Oktober 2026
Preisblatt vollständig öffnen

(1) t3rp erhält für erfolgreich über MedCanDeals zustande gekommene Transaktionen eine transaktionsabhängige Plattformprovision vom anbietenden Großhändler. Apotheken zahlen nach dem aktuellen Gebührenmodell keine Teilnahme- oder Zuschlagsgebühr.

(2) Die Netto-Plattformprovision besteht aus 15 Prozent des positiven Unterschieds zwischen Zuschlagswert und Mindestpreiswert zuzüglich 3 Prozent des gesamten Zuschlagswerts. Auf die Netto-Plattformprovision wird die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben.

(3) Der Gebührenanspruch entsteht mit dem automatischen Zuschlag und dem gleichzeitigen Zustandekommen des Warenkaufvertrags zwischen Verkäufer und Apotheke.

(4) Das unter /gebuehren veröffentlichte Gebührenpreisblatt ist Bestandteil der Vertragsgrundlagen. Maßgeblich ist die bei Registrierung beziehungsweise erneuter Zustimmung ausdrücklich akzeptierte, bezeichnete Version. Sie enthält Formel, Berechnungsbeispiel, Abrechnung, Zahlungsziel und Korrekturregeln und wird zusammen mit der Zustimmung unveränderbar archiviert.

(5) Die Abrechnung erfolgt monatlich gegenüber dem provisionspflichtigen Großhändler. Das Zahlungsziel beträgt 14 Kalendertage ab Rechnungsdatum. Bei einer dokumentierten technischen Annullierung oder wirksamen Vertragsaufhebung wird die zugehörige Plattformgebühr storniert oder gutgeschrieben.

(6) Änderungen des Gebührenpreisblatts gelten nur für zukünftige Zuschläge nach ausdrücklicher Zustimmung zur neuen Version.

§ 13 Mängel und Gewährleistung

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(1) Für Mängel der gehandelten Ware ist ausschließlich der jeweilige Verkäufer nach Maßgabe des zwischen Verkäufer und Käufer bestehenden Vertrags und der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.

(2) t3rp übernimmt keine Gewährleistung hinsichtlich:

a) Identität;

b) Qualität;

c) Reinheit;

d) Wirkstoffgehalt;

e) pharmazeutischer Eigenschaften;

f) Haltbarkeit;

g) Verkehrsfähigkeit;

h) Mangelfreiheit oder

i) sonstiger Beschaffenheitsmerkmale der angebotenen Ware.

(3) Ansprüche wegen mangelhafter, kontaminierter, falsch deklarierter oder anderweitig nicht vertragsgemäßer Ware sind vom Käufer gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.

(4) Eine eigene Haftung von t3rp wegen eigener schuldhafter Pflichtverletzungen bleibt nach Maßgabe von § 17 unberührt.

§ 14 Beanstandungen und Produktrückrufe

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(1) Die Bearbeitung von Produktbeanstandungen und Produktrückrufen liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Verkäufers bzw. pharmazeutischen Großhändlers.

(2) Verkäufer haben die hierfür geltenden gesetzlichen, arzneimittelrechtlichen und qualitätssicherungsrechtlichen Prozesse einzuhalten.

(3) Wird dem Verkäufer ein Qualitätsmangel, eine Kontamination, ein Rückruf oder ein sonstiges relevantes Sicherheitsproblem hinsichtlich eines über MedCanDeals gehandelten Produkts bekannt, hat er betroffene Käufer unverzüglich nach Maßgabe seiner gesetzlichen Verpflichtungen zu informieren.

(4) Soweit dies zur Sicherheit der Plattformteilnehmer oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist, hat der Verkäufer auch t3rp unverzüglich zu informieren.

(5) t3rp ist in solchen Fällen berechtigt, betroffene Angebote unverzüglich zu sperren oder zu entfernen und weitere Transaktionen mit dem betreffenden Produkt technisch zu verhindern.

(6) Die Unterstützung eines Rückrufprozesses durch technische Funktionen von MedCanDeals führt nicht zur Übernahme der produktrechtlichen Verantwortung durch t3rp.

§ 15 Freistellung durch Verkäufer

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(1) Der Verkäufer stellt t3rp im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Verkäufer zu vertretenden Verletzung seiner gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten beruhen.

(2) Dies betrifft insbesondere Ansprüche aufgrund:

a) kontaminierter oder mangelhafter Ware;

b) nicht verkehrsfähiger Ware;

c) fehlerhafter Produktangaben;

d) unrichtiger, gefälschter oder einer falschen Charge zugeordneter Analysezertifikate;

e) fehlender oder unzureichender Erlaubnisse;

f) vom Verkäufer zu vertretender Verstöße gegen MedCanG oder Arzneimittelrecht;

g) fehlerhafter Lagerung oder Beförderung;

h) vom Verkäufer zu vertretender Produktrückrufe oder

i) Verletzung von Rechten Dritter.

(3) Die Freistellung umfasst im gesetzlich zulässigen Umfang angemessene und erforderliche Kosten der Rechtsverteidigung.

(4) t3rp wird den Verkäufer über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren und ihm, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Rechtsverteidigung geben.

(5) Die Freistellung gilt nicht, soweit der geltend gemachte Anspruch auf einer von t3rp selbst zu vertretenden Pflichtverletzung beruht.

§ 16 Besondere Bedingungen für Apotheken

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(1) Die kaufende Apotheke ist verpflichtet, ihre Apothekenbetriebserlaubnis während der gesamten Nutzung von MedCanDeals aufrechtzuerhalten.

(2) Sie hat t3rp Änderungen, Einschränkungen, Ruhen, Widerruf oder sonstigen Wegfall der Betriebserlaubnis unverzüglich mitzuteilen.

(3) Die Apotheke ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob sie die konkrete Ware erwerben, lagern, verarbeiten und abgeben darf.

(4) Zugangsdaten dürfen ausschließlich durch hierzu berechtigte Personen verwendet werden.

(5) Die patientenbezogene Abgabe, Rezeptprüfung, pharmazeutische Beratung und Abgabedokumentation sind nicht Bestandteil der MedCanDeals-Plattform. Sie liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich der Apotheke und richten sich nach den dafür geltenden gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften.

§ 17 Haftung von t3rp

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(1) t3rp haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

(2) t3rp haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer von t3rp zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen, sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet t3rp bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Plattformvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(4) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(5) t3rp haftet insbesondere nicht allein deshalb für einen Produktmangel, weil:

a) das Produkt auf MedCanDeals angeboten wurde;

b) ein Analysezertifikat auf der Plattform angezeigt wurde;

c) der Verkäufer im Rahmen des Onboardings verifiziert wurde;

d) die Auktion technisch über MedCanDeals durchgeführt wurde oder

e) die Plattformprovision über eine in MedCanDeals integrierte Zahlungsinfrastruktur abgerechnet wurde.

(6) Die Verifizierung regulatorischer Unterlagen im Rahmen des Onboardings stellt keine Garantie von t3rp für die dauerhafte regulatorische Compliance eines Nutzers oder die Rechtmäßigkeit jeder einzelnen Transaktion dar.

§ 18 Technische Verfügbarkeit

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(1) t3rp stellt die Plattform im Rahmen der vereinbarten technischen Verfügbarkeit zur Verfügung.

(2) Eine jederzeitige und vollständig unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich ein bestimmtes Service Level vereinbart wurde.

(3) Insbesondere Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, technische Störungen, Ausfälle von Telekommunikations- oder Zahlungsdienstleistern sowie Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von t3rp können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.

(4) t3rp ist berechtigt, eine laufende Auktion abzubrechen oder technisch zu wiederholen, wenn eine erhebliche technische Störung die ordnungsgemäße Durchführung der Auktion nachweislich beeinträchtigt hat.

§ 19 Sperrung von Nutzern und Transaktionen

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(1) t3rp ist berechtigt, einen Nutzer vorübergehend oder dauerhaft von der Plattform auszuschließen oder einzelne Transaktionen zu verhindern, wenn ein sachlicher Grund hierfür besteht.

(2) Ein solcher Grund liegt insbesondere vor bei:

a) Wegfall erforderlicher Erlaubnisse;

b) falschen oder gefälschten Dokumenten;

c) erheblichen Zweifeln an Identität oder Vertretungsberechtigung;

d) begründetem Verdacht auf regulatorische Verstöße;

e) erheblichen Verstößen gegen diese AGB;

f) wiederholtem Angebot mangelhafter oder nicht verkehrsfähiger Produkte;

g) begründeten Sicherheitsbedenken;

h) notwendigen Maßnahmen eines Zahlungs- oder Compliance-Dienstleisters;

i) konkreten Anhaltspunkten für Geldwäsche, Sanktionsumgehung oder sonstige rechtswidrige Aktivitäten.

(3) t3rp berücksichtigt bei der Entscheidung Art, Schwere und Wiederholungsgefahr des Verstoßes, soweit nicht aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen eine sofortige Maßnahme erforderlich ist.

§ 20 Unzulässige Nutzung

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Untersagt sind insbesondere:

a) das Angebot oder der Erwerb von Cannabis ohne erforderliche Berechtigung;

b) das Einstellen falscher oder irreführender Produktinformationen;

c) die Verwendung gefälschter oder manipulierter Analysezertifikate;

d) die Nutzung fremder Nutzerkonten;

e) Manipulationen des Auktionsmechanismus;

f) künstliche Gebote oder abgestimmte Scheintransaktionen;

g) die Umgehung der vereinbarten Plattformprovision durch missbräuchliche Nutzung der über MedCanDeals gewonnenen Transaktionsinformationen;

h) die Nutzung der Plattform für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionsumgehung oder sonstige rechtswidrige Zwecke.

§ 21 Datenschutz und Vertraulichkeit

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(1) t3rp verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzvorschriften und der gesonderten Datenschutzerklärung für MedCanDeals.

(2) Die Parteien verpflichten sich, ihnen über die Plattform zugänglich werdende vertrauliche geschäftliche Informationen angemessen vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

(3) Gesetzliche Dokumentations-, Melde-, Offenlegungs- und Auskunftspflichten bleiben unberührt.

§ 22 Laufzeit und Kündigung

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(1) Soweit bei Registrierung keine abweichende Laufzeit vereinbart wird, wird der Plattformnutzungsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Die ordentliche Kündigung richtet sich nach der bei Registrierung vereinbarten Vertrags- bzw. Gebührenregelung.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Bereits vor Wirksamwerden der Kündigung verbindlich zustande gekommene Kaufverträge zwischen Nutzern bleiben von der Beendigung des Plattformnutzungsvertrages grundsätzlich unberührt.

§ 23 Änderungen der AGB

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(1) t3rp kann diese AGB ändern, soweit hierfür aufgrund einer Änderung der Rechtslage, regulatorischer Anforderungen, Rechtsprechung, Plattformfunktionen oder sonstiger wesentlicher Rahmenbedingungen ein sachlicher Grund besteht.

(2) Änderungen werden den Nutzern in Textform mit angemessener Vorlaufzeit mitgeteilt.

(3) Soweit aufgrund Art und Umfang der Änderung eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich ist, wird t3rp diese einholen.

§ 24 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

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(1) Für das Vertragsverhältnis zwischen t3rp und den Nutzern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Das UN-Kaufrecht findet auf das Vertragsverhältnis zwischen t3rp und den Nutzern keine Anwendung.

(3) Für Streitigkeiten aus dem Plattformnutzungsvertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der t3rp GmbH ausschließlicher Gerichtsstand.

(4) Die Rechtsbeziehungen aus den zwischen Verkäufern und Apotheken geschlossenen Kaufverträgen bestimmen sich unabhängig hiervon nach den zwischen diesen Parteien getroffenen Vereinbarungen und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

§ 25 Schlussbestimmungen

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(1) Individuelle Vereinbarungen zwischen t3rp und einem Nutzer haben Vorrang vor diesen AGB.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Rechtserhebliche Erklärungen und Mitteilungen können, soweit gesetzlich zulässig, in Textform und über die hierfür vorgesehenen Funktionen von MedCanDeals erfolgen.

Stand: 7. Oktober 2026

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